Die Ansprechpersonen

 

Ansprechpersonen sind Netzwerkerinnen oder Netzwerker, die in einer Gruppe ihrer Wahl aktiv sind. Sie werden für zwei Jahre aus der Gruppe heraus gewählt. Wiederwahl ist zulässig, Rotation jedoch erwünscht. Falls die Umstände es fordern, können sie natürlich schon früher die Aufgaben der Ansprechperson abgeben. 

Überarbeitete Fassung durch das LT vom 18.01.2018

  • Die Ansprechpersonen koordinieren und organisieren die Termine ihrer Gruppe.
  • Informationen werden an die Homepage und das NW-Büro weitergegeben.
  • Begleitung von neuen Interessierten vom Gast zum/r Netzwerker/In. Erstellt auf der Grundlage der Rahmenvereinbarung (Abschnitt 6 und 7)
  • Wechselseitige gruppenübergreifende Kommunikation
  • Bei längerfristigem Fehlen Kontakt aufnehmen.(Soziale Fürsorge)
  • Bei Ausscheiden oder Todesfall Mitteilung an die jeweilige Netzwerkbegleitung und das NW- BÜRO machen und auch in der Netzwerkversammlung darüber berichten.

 

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