Ansprechpersonen sind Netzwerkerinnen oder Netzwerker, die in einer Gruppe ihrer Wahl aktiv sind. Sie werden für zwei Jahre aus der Gruppe heraus gewählt. Wiederwahl ist zulässig, Rotation jedoch erwünscht. Falls die Umstände es fordern, können sie natürlich schon früher die Aufgaben der Ansprechperson abgeben.
Überarbeitete Fassung durch das LT 2024.
Profil der Ansprechpersonen
- Die Ansprechpersonen sind die Verbindung zwischen der Netzwerkbegleitung und der Gruppe.
Zu ihren Aufgaben gehören:
Koordinieren
- Termine der Gruppe Ggf. Nutzung von notwendigen Räumen und Geräten
Organisieren
- Ggf. Nutzung von notwendigen Räumen und Geräten
Begleitung von neuen Interessierten vom Gast zum/r Netzwerker/In. (Erstellt
auf der Grundlage der Rahmenvereinbarung (Abschnitt 6 und 7))
Bei längerfristigem Fehlen von Gruppenangehörigen Kontakt aufnehmen.
(Soziale Fürsorge)
Wechselseitige gruppenübergreifende Kommunikation.
Informieren
- Informationen aus der Gruppe an die Homepage und das NW-Büro weitergeben.
Gruppenspezifische Informationen an die Gruppe weitergeben
Bei Ausscheiden oder Todesfall Mitteilung an die jeweilige Netzwerkbegleitung
und das NW- BÜRO machen und auch in der Netzwerkversammlung darüber berichten.
Ausflug Heimbach am 26.09.2024: PDF mit Bilder
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